Zustiftung
Zuwendungen über 200 Euro – soweit keine besondere Zweckbestimmung angegeben ist, werden als Zustiftung dem Stiftungskapital zugeführt und schaffen damit eine langfristige Grundlage für weitere Förderungen.
Stiftung des Evangelischen Kirchenkreises Altenkirchen
Konto: 2170 – BLZ 573 510 30 (Kreissparkasse Altenkirchen)
IBAN: DE 94 5735 1030 0000 0021 70
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