Zustiftung
Zuwendungen über 200 Euro – soweit keine besondere Zweckbestimmung angegeben ist, werden als Zustiftung dem Stiftungskapital zugeführt und schaffen damit eine langfristige Grundlage für weitere Förderungen.
Spenden an die Stiftung über:
Verwaltungsamt Altenkirchen
IBAN: DE94 5735 1030 0000 0021 70
Sparkasse Westerwald-Sieg
Vielen Dank!