Taufe

Mit der Taufe wird ein Mensch in die weltweite christliche Gemeinschaft aufgenommen. In der Evangelischen Kirche im Rheinland werden Taufen im Gemeindegottesdienst gefeiert, um sichtbar und erfahrbar zu machen: Dieser Mensch ist nun Teil unserer Gemeinde. Die Taufe wird dabei im Namen des Dreieinigen Gottes vollzogen. Die oder der Taufende nennt den Namen des Täuflings und spricht „Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes“. Dabei wird der Kopf des Täuflings dreimal mit Wasser begossen (Kirchenordnung Artikel 77, Satz 1). Das Wasser ist somit das wichtigste Zeichen der Tauffeier. Es ist das Urelement des Lebens. Die Täuflinge erfahren symbolisch im Wasserritus, was Jesus Christus durchlebt hat. Wie er durch den Tod zum ewigen Leben gelangt ist: So kommt das Wasser über den Täufling, und er oder sie „taucht auf“ als Mensch des neuen Lebens.

Die Taufe: Antworten auf die wichtigsten organisatorischen und rechtlichen Fragen

Was steckt hinter einer Taufe? Und was ist zu beachten und zu organisieren? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wer kann getauft werden?

Ein Kind kann evangelisch getauft werden, wenn wenigstens ein Elternteil der evangelischen Kirche angehört. In Ausnahmefällen kann auch eine Taufe erfolgen, wenn anstelle der Eltern ein evangelischer Christ oder eine Christin für die evangelische Erziehung des Täuflings Sorge trägt. Das Presbyterium muss diese Ausnahme genehmigen (Lebensordnungsgesetz der evangelischen Kirche im Rheinland, § 17). Religionsmündige Erwachsene müssen vor ihrer Taufe im christlichen Glauben unterwiesen werden (Kirchenordnung der evangelischen Kirche im Rheinland, Art 79, Satz 3). Noch nicht religionsmündige Jugendliche, die als Kind nicht getauft wurden, können sich kurz vor der Konfirmation oder im Rahmen des Konfirmationsgottesdiensts taufen lassen.

Was kostet eine Taufe?

Für Kirchenmitglieder ist eine Taufe in ihrer Gemeinde kostenlos. Wer im Anschluss eine Familienfeier ausrichtet, muss deren Kosten tragen. Doch eigentlich geht es bei der Taufe nicht um ein repräsentatives Fest, sondern um das Ja zu Gottes Liebe und Fürsorge für seine Menschen.

Was bewirkt die Taufe?

Die Taufe ist ein Geschenk Gottes, das den Täufling von der Macht der Sünde befreit, ihn an Christi Kreuz und Auferstehung teilhaben lässt, ihn mit dem Heiligen Geist begabt und ihn in die Gemeinschaft der Glaubenden aufnimmt (Die Taufe, Orientierungshilfe der EKD). In der Taufe wird das Ja Gottes zum Menschen deutlich: „Du gehörst zu mir, ich bin für dich da, ohne Wenn und Aber.“ Die Taufe ist aber auch das Ja des Menschen zu Gott. Wer sich taufen lässt, bekräftigt: „Ja, ich will zu Jesus Christus, zu Gott und zu dieser Kirche gehören.“ Deshalb begründet die Taufe die Mitgliedschaft in der Kirche.

Wie lange gilt die Taufe?

Die Taufe gilt ein Leben lang. Auch wer später aus seiner Kirche austritt, bleibt doch getauft. „Die Taufe schließt ihrem Wesen nach eine Wiederholung aus. Darum ist Wiedertaufe nicht statthaft“, heißt es in der Kirchenordnung der evangelischen Kirche im Rheinland (Art. 77, Satz 3). Elf Kirchen in Deutschland, darunter die römisch-katholische Kirche und die orthodoxen Kirchen, haben im April 2007 die wechselseitige Anerkennung der Taufe vereinbart. Nach dieser ökumenischen Vereinbarung bleibt die Taufe auch bei einem Wechsel von einer zur anderen Kirche gültig.

In welcher Gemeinde erfolgt die Taufe?

Kinder werden in der Kirchengemeinde getauft, in der ihre Eltern leben. Religionsmündige Täuflinge werden in der Gemeinde getauft, in der sie wohnen. Soll ein Kind oder ein Erwachsener in einer anderen als der Heimatgemeinde getauft werden, ist ein sogenanntes Dimissoriale, die Einwilligung der Heimatgemeinde, notwendig. Sie wird vom Gemeindebüro ausgestellt. Taufen in Krankenhäusern und Kliniken sind nur in Notfällen zugelassen, bestimmt das Lebensordnungsgesetz der evangelischen Kirche im Rheinland (LOG, § 15, Satz 1). Auch Haustaufen sind nur in begründeten Fällen und nach Genehmigung des Presbyteriums erlaubt (LOG § 15, Satz 2).

In welchem Alter wird getauft?

Getauft werden kann in jedem Lebensalter. In der evangelischen Kirche ist die Kindertaufe üblich. In den vergangenen 50 Jahren lassen sich aber signifikante Veränderungen beobachten: Die traditionelle Praxis, ein Kind schon kurz nach der Geburt taufen zu lassen, ist nicht mehr selbstverständlich. Immer häufiger werden Kinder zum Ende des ersten Lebensjahrs, zum Eintritt in den Kindergarten oder zur Einschulung getauft. Auch die Taufe im Kontext der Konfirmation nimmt weiter zu.

Welche Unterlagen sind für eine Taufe notwendig?

In der Regel müssen Stammbuch, Geburtsbescheinigung des Täuflings und die Taufpatenbescheinigungen bei der Anmeldung zum Taufgespräch vorgelegt werden.

Worum geht es im Taufgespräch?

Vor der Taufe eines Kindes führt der Pfarrer oder die Pfarrerin mit den Eltern ein Taufgespräch. Dazu können auch die Patinnen bzw. Paten eingeladen werden. In dem Gespräch geht es um Fragen des Glaubens und um den Sinn des Sakraments. Außerdem wird die Gestaltung des Taufgottesdiensts besprochen.

Braucht das Kind ein Taufkleid?

Für die Taufe gibt es keine Kleidervorschriften. In manchen Familien ist es aber Tradition, dem Baby zur Taufe ein weißes Taufkleid anzuziehen, das nicht selten von Generation zu Generation weitergereicht wird. Der Brauch des Taufkleids soll einen Abschnitt aus dem Galaterbrief (Gal 3, 26-29) der Bibel versinnbildlichen: „Denn ihr alle, die ihr auf Christus getauft seid, habt Christus angezogen.“

Was sagt die Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Taufe?

In der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland heißt es in Artikel 76 über die Taufe: „Auf Befehl Jesu Christi und im Vertrauen auf die Gnade Gottes, die allem Erkennen vorausgeht, tauft die Kirche und bezeugt damit die Zueignung der in Christus offenbarten Verheißung Gottes und den Anspruch Gottes auf das Leben der Getauften. Durch die Taufe werden die Getauften zu Gliedern am Leibe Christi berufen und wird ihre Mitgliedschaft in der Kirche begründet.“

Taufspruch und Fürbitten

Der Taufspruch ist ein Bibelvers, der dem Täufling auf seinen Lebensweg mitgegeben wird. Früher wurde er meist von den Pfarrerinnen und Pfarrern ausgewählt, heute können ihn die Eltern oder ältere Täuflinge selbst aussuchen. Taufsprüche können Wünsche für den Täufling aufgreifen oder dessen Besonderheiten berücksichtigen. Der Taufspruch wird mit dem Namen des Täuflings und dem Taufdatum in die Taufurkunde eingetragen. Eine umfassende Sammlung von Taufsprüchen finden Sie auf www.taufspruch.de.

Fürbitten als persönliche Note

Wer den Taufgottesdienst noch persönlicher gestalten möchte, kann dafür Fürbitten nutzen. Pfarrerinnen und Pfarrer haben häufig Vorschläge für Fürbitten zur Taufe. Wer mag, kann die Fürbitten aber natürlich auch selbst verfassen. Die Fürbitten bei einer Taufe können von mehreren Personen, etwa den Taufeltern, Patinnen und Paten oder Geschwistern im Wechsel vorgetragen werden. Generell ist die Fürbitte ein Gebet, in dem man Gott für jemand anderen um etwas bittet. Es gibt keine feste Regel zur Länge der Fürbitten. Klassischerweise bestehen sie aus drei Teilen, der Bitte für die Kirche, der Bitte für die Welt und der Bitte für den Einzelnen in Not. Die Fürbitten bei einer Taufe stellen in erster Linie das Kind in den Mittelpunkt. Dann können beispielsweise Bitten für die Eltern des Täuflings und Verwandte folgen. Abschließend könnten Bitten für Menschen stehen, die Hilfe brauchen. Ohnehin haben Eltern die Möglichkeit, den Taufgottesdienst aktiv mitzugestalten. Das betrifft beispielsweise auch die Liedauswahl. Die Pfarrerinnen und Pfarrer stehen den Eltern dabei gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Patinnen und Paten

Patinnen und Paten sollen Vorbilder im Glauben sein und dem Kind zur Seite stehen. Wer Patin oder Pate wird, übernimmt somit Verantwortung für das Kind und begleitet dessen Lebensweg. Gemeinsam mit den Eltern versprechen Patinnen und Paten im Taufgottesdienst, für die christliche Erziehung des Kindes zu sorgen (Lebensordnungsgesetz, § 13, Satz 1).

Eines der wichtigsten kirchlichen Ehrenämter

Das Patenamt ist eines der wichtigsten kirchlichen Ehrenämter. Da kleine Kinder sich nicht selbst für ihre Taufe entscheiden können, haben Eltern und Patinnen sowie Paten die Aufgabe, dem Kind vom Glauben an Gott zu erzählen. So kann das Kind lernen, warum es getauft wurde und kann dann entscheiden, ob es konfirmiert werden möchte. Nicht selten entsteht zwischen Patin oder Pate und dem Patenkind eine lebenslange Verbindung. Die Zahl der Patinnen oder Paten ist nicht vorgegeben. Jugendliche und Erwachsene brauchen keine Patin bzw. Paten, um getauft zu werden. Patinnen und Paten werden in das Kirchenbuch eingetragen. Viele Eltern verbinden mit der Patenschaft den Wunsch, dass die Patin oder der Pate im Falle ihres Todes an ihrer Stelle für die minderjährigen Kinder sorgt. Das Patenamt beinhaltet allerdings keine solche juristische Pflicht.

Mitgliedschaft in Kirche als Voraussetzung

Wer Taufpate oder Taufpatin werden will, muss Mitglied einer christlichen Kirche sein (Kirchenordnung Art. 79, Satz 4). Bei einer evangelischen Taufe können folglich auch Katholikinnen und Katholiken sowie Mitglieder anderer in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) vertretenen Kirchen als Patin oder Pate benannt werden. Sie müssen eine Taufpatenbescheinigung vorlegen, die von ihrem jeweiligen Pfarramt ausgestellt wird.

Taufkerze

Eine Taufkerze ist eine Erinnerung an den Tag der Taufe. In manchen Gemeinden wird die Taufkerze als Geschenk überreicht. Sie kann aber in Absprache mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer auch gekauft oder selber gestaltet werden. Meist zieren Symbole der Christenheit die Taufkerze. Am häufigsten finden sich Kreuze oder weiße Tauben auf den Kerzen. Das Alpha- oder Omega-Zeichen, ein Lebensbaum oder eine Arche sind als Abbildungen ebenfalls beliebt. Die Taufkerze wird im Anschluss an die Taufhandlung an der Osterkerze entzündet. Diese wird in den Kirchen jedes Jahr zu Ostern als Zeichen der Auferstehung neu aufgestellt und brennt bei jeder Taufe. Durch das Entzünden der Taufkerze wird symbolisch das beginnende Leben des Täuflings in der Gemeinde angedeutet. Die Kerze verweist auf die Zusage Jesu: „Ich bin das Licht der Welt.“ (Joh. 8, 12)

Quelle: ekir.de