Trauung - Foto: ekir.de/Anna Siggelkow

Foto: ekir.de/Anna Siggelkow

Trauung

Bitte wenden Sie sich frühzeitig an Ihre Kirchengemeinde vor Ort: Besprechen Sie dort Ihre Terminwünsche und fragen Sie nach weiteren Informationen.

Häufige Fragen rund um die Trauung

Kann das Brautpaar eine Pfarrerin, einen Pfarrer für seine Trauung selbst aussuchen?
Ja, das ist möglich. Für eine Trauung ist zwar in der Regel die Pfarrerin oder der Pfarrer der Kirchengemeinde zuständig, zu der die Ehefrau, der Ehemann oder die Eltern gehören oder wo das Paar nach der Eheschließung wohnen wird. Doch die Ehepartner können auch einen anderen Pfarrer oder eine Pfarrerin bitten, sie zu trauen. Dann ist ein sogenannter Abmeldeschein (Dimissoriale) des zuständigen Gemeindepfarramts erforderlich.

Können Paare, die bereits einmal kirchlich verheiratet waren, sich in zweiter Ehe nochmals trauen lassen?
Ja, das ist möglich. In der evangelischen Kirche steht der Trauung geschiedener Partner nichts entgegen. Ein Kernstück des evangelischen Glaubens ist die Lehre von der Rechtfertigung. Sie besagt, dass der Mensch mit all seinen Schwächen und auch in allem, was ihm misslingt, von Gott angenommen und geliebt ist. Deshalb wird das Scheitern einer Ehe nicht bewertet. Auch bei der zweiten Trauung bitten die Partner um Gottes Segen für ihren gemeinsamen Lebensweg.

Ist eine Trauung möglich, wenn ein Partner katholisch ist?
Ja. In der rheinischen Kirche ist es erforderlich, dass einer der Ehepartner Mitglied der evangelischen Kirche ist und eine standesamtlich gültige Ehe geschlossen wurde. Dann kann eine evangelische Trauung stattfinden. Gehört die Partnerin oder der Partner der katholischen Kirche an, so kann der Gottesdienst als evangelische Trauung unter Mitwirkung eines katholischen Geistlichen gefeiert werden – oder umgekehrt. Die Trauung des gemischt-konfessionellen Paares wird dann entweder nach dem evangelischen oder nach dem katholischen Ritus und Rechtsverständnis vollzogen. Aus evangelischer Sicht ist die Trauung eine Segenshandlung, aus katholischer Sicht ist sie ein Rechtsakt. Eine „ökumenische Trauung“, die sowohl evangelisch wie katholisch ist, gibt es nicht.

Ist eine Trauung auch möglich, wenn ein Partner nicht Mitglied einer christlichen Kirche oder konfessionslos ist?
Ja, das ist möglich. Für Trauwünsche von gemischt-religiösen Paaren sind evangelische Pfarrerinnen und Pfarrer offen. In der Evangelischen Kirche im Rheinland reicht es aus, wenn derjenige Ehepartner, der Mitglied der evangelischen Kirche ist, eine Trauung wünscht. Konfessionslose oder Nichtchristen müssen nach der Kirchenordnung das christliche Verständnis des Partners von der Ehe achten und sich im Traugespräch dazu bereit erklären. Aber es werden ihnen keine religiösen Erklärungen abverlangt, die ihrer Überzeugung widersprechen.

Welche Unterlagen sind für die kirchliche Trauung nötig?
Nach der rheinischen Kirchenordnung muss die Trauung unter Vorlage der Taufbescheinigungen der Ehepartner mindestens vierzehn Tage zuvor bei der zuständigen Pfarrerin oder dem zuständigen Pfarrer erbeten werden. Es empfiehlt sich jedoch, den Trautermin frühzeitig anzumelden, damit sie ihren Wunschtermin erhalten. Vor der Trauung muss auch die Heiratsurkunde des Standesamtes vorgelegt werden. Denn für die evangelische Kirche ist die standesamtliche Eheschließung auch kirchenrechtlich verbindlich. Erst wenn ein Paar standesamtlich verheiratet ist, kann es kirchlich getraut werden. Die kirchliche Trauung wird in das Kirchenbuch der Gemeinde eingetragen. Die Ehepartner erhalten eine amtliche Bescheinigung über die Trauung von der Kirchengemeinde.

Braucht ein Paar für die kirchliche Trauung Trauzeugen?
Nein, nach evangelischem Verständnis bezeugt die versammelte Gemeinde, die dem Gottesdienst aus Anlass der Eheschließung beiwohnt, das Eheversprechen.

Kostet eine kirchliche Trauung Geld?
In der Regel ist der Traugottesdienst in der Kirchengemeinde des Brautpaars kostenlos. Ob eine Kirchengemeinde eine Gebühr erhebt, entscheidet das Presbyterium. Wenn Paare nicht in ihrer Kirchengemeinde heiraten, sondern eine andere Kirche wählen, können für die Trauung Kosten entstehen. Fragen dazu beantwortet die zuständige Pfarrerin bzw. der zuständige Pfarrer.

Kann das Brautpaar eigene Musik für den Traugottesdienst auswählen?
Die musikalische Gestaltung des Traugottesdienstes können Hochzeitspaare mit der Pfarrerin, dem Pfarrer im Traugespräch und in Abstimmung mit dem Kirchenmusiker festlegen. Sie können sich die Kirchenlieder, die im Gottesdienst gesungen werden sollen, frei aussuchen. Auch ein besonderes Lied oder Musikstück kann im Gottesdienst vorgetragen werden. Das muss nicht unbedingt ein Kirchenlied sein.

Kann die Trauung statt in einer Kirche auch an einem anderen Ort stattfinden?
Ja, das ist in Ausnahmefällen möglich. Nach der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland findet die kirchliche Trauung in der Regel „in einer öffentlich zugänglichen christlichen Gottesdienststätte“ statt. Das Presbyterium kann aber einer Ausnahme zustimmen.

Kann das Brautpaar selbst bestimmen, wofür die Kollekte beim Traugottesdienst verwendet wird?
In vielen Kirchengemeinden ist das möglich. Pfarrerinnen und Pfarrer geben darüber Auskunft.

Quelle: ekir.de