Kreissynode & Kreissynodalvorstand
Kreissynode
In den evangelischen Kirchen in Deutschland sind die Synoden Parlamente der kirchlichen Selbstverwaltung, die Kreissynode ist das gewählte Leitungsorgan unseres Kirchenkreises. Die Mitglieder tagen mindestens ein Mal im Jahr, in der Regel zwei Mal im Jahr und treffen die wichtigsten Entscheidungen in den Belangen des Kirchenkreises.
Die Kreissynode Altenkirchen besteht derzeit aus ca. 70 stimmberechtigten Abgeordneten. Dabei handelt es sich um alle im Kirchenkreis tätigen Pfarrerinnen und Pfarrer sowie aus den Presbyterien der Gemeinden entsandte und berufene Mitglieder. Die Kreissynode tagt in öffentlicher Sitzung.
Die Kreissynode wählt den Superintendenten oder die Superintendentin, den Kreissynodalvorstand sowie die Delegierten für die Landessynode. Außerdem obliegt ihr die Entscheidung über den Haushalt des Kirchenkreises.
Kreissynodalvorstand
Der Kreissynodalvorstand (KSV) leitet den Kirchenkreis im Auftrag der Kreissynode und fasst die dafür notwendigen Beschlüsse. Er nimmt die Aufgaben und Rechte der Kreissynode außerhalb ihrer Tagung wahr.
Der KSV
- bereitet die Tagung der Kreissynode vor,
- sorgt für die Ausführung der Beschlüsse der Kreissynode und berichtet ihr über seine Tätigkeit,
- berät die Gemeinden und führt die Kirchenvisitation nach der von der Landessynode erlassenen Ordnung durch,
- leitet die kreiskirchlichen Einrichtungen, koordiniert die Fachausschüsse und sorgt für eine geregelte Zusammenarbeit aller im Kirchenkreis tätigen Kräfte,
- beruft die Mitarbeitenden in die von der Kreissynode errichteten Stellen des Kirchenkreises und beaufsichtigt ihre Tätigkeit,
- sorgt für eine ordnungsgemäße Verwaltung des Kirchenkreises und beschließt über die Feststellung der Jahresrechnung,
- regelt den Finanzausgleich innerhalb des Kirchenkreises,
- beschließt über- und außerplanmäßige Ausgaben und Aufnahme von Darlehen,
- wirkt bei den Aufgaben des/der Superintendent*in mit.
Mitglieder des Kreissynodalvorstandes
- Superintendent*in
- Assessor*in (Stellvertretung des/der Superintendent*in)
- Skriba (Stellvertretung des/der Assessor*in, mit zwei theologischen Stellvertreter*innen)
- vier Synodalälteste (keine Theologen, mit jeweils einer Stellvertretung)
Die Amtsdauer aller KSV-Mitglieder beträgt acht Jahre, wobei alle vier Jahre entweder der Superintendent und der Skriba oder der Assessor sowie jeweils die Hälfte der Synodalältesten neu gewählt werden.
Kreissynodalvorstand bis 2024/2028
- Superintendentin Pfarrerin Andrea Aufderheide (Schulpfarrerin – seit 2009, gewählt bis 2032)
- Assessor Pfarrer Guido Konieczny (Friedewald – seit 2020, gewählt bis 2028)
- Skriba Pfarrer Stefan Turk (Birnbach – seit 2018, gewählt bis 2032)
- Stv. Skriba Pfarrerin Kirsten Galla (Gebhardshain – seit 2020, gewählt bis 2028)
- 2. stv. Skriba Pfarrer Prof. Dr. Dr. Michael Klein (Hamm – seit 2004, gewählt bis 2028)
Synodalälteste
- Reinhild Roßbach (Hilgenroth – seit 2017, gewählt bis 2028)
- Kurt Höblich (Wissen – seit 2016, gewählt bis 2032)
- Ute König (Betzdorf – seit 2012, gewählt bis 2028)
- Ulrike Thiel-Schmidt (Altenkirchen – seit 2007, gewählt bis 2032)
Stellvertretende Synodalälteste
- Thorsten Bienemann (Daaden – seit 2020, gewählt bis 2028)
- Monika Lieth (Kirchen-Freusburg – seit 2024, gewählt bis 2028)
- Manfred Pick (Flammersfeld – seit 2024, gewählt bis 2032)
- N. N.
Abgeordnete zur Landessynode
- Superintendentin Pfarrerin Andrea Aufderheide (Vertreterfolge durch KSV)
- Pfarrer Joachim Triebel-Kulpe (Almersbach)
- Petra Stroh (Birnbach)
- Frank Schumann (Birnbach)
Vertretungen des theologischen Abgeordneten
- Pfarrer Marcus Tesch (Wissen)
- Pfarrer Andreas Stöcker (Hamm)
Vertretungen der nicht-theologischen Abgeordneten
- Ernst-Walter Thomas (Altenkirchen)
- Kurt Höblich (Wissen)
- Elke Schumann (Flammersfeld)