Kircheneintritt

Wir laden Sie ein, neue Erfahrungen zu machen mit der Kirche, mit Gemeinde, mit dem Glauben und natürlich mit Gott!
Treten Sie ein und werden Sie (wieder) ein Mitglied unserer evangelischen Kirche – in Ihrer Heimatgemeinde!

Wo können Sie eintreten?

  • in Ihrer Kirchengemeinde vor Ort: bei einem persönlichen Gespräch mit einer Pfarrerin/einem Pfarrer
  • in der Kircheneintrittsstelle im Haus der Evangelischen Kirche in Altenkirchen nach Voranmeldung per Telefon 02681 8008-35 oder Mail: superintendentur.altenkirchen@ekir.de

Zum Eintritt bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggfls. Taufurkunde oder Bescheinigung über die Taufe
  • ggfls. Austrittsbescheinigung vom Amtsgericht

Als Mitglied der evangelischen Kirche

  • können Sie ein Patenamt ausüben,
  • können Sie Ihre Gemeinde und die Kirche mitgestalten: Sie können an den Wahlen zum Presbyterium, der Gemeindeleitung, und an Gemeindeversammlungen teilnehmen,
  • haben Sie Anspruch auf seelsorgliche Begleitung sowie auf die kirchlichen Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung,
  • stärken Sie die vielfältigen Angebote von der Jugendarbeit bis zur Seniorenarbeit sowie die diakonischen Einrichtungen wie Kindergärten, Beratungsstellen und Seniorenzentren.

Kirchensteuer
zahlen Sie als Mitglied der Kirche, sofern Sie Lohn- oder Einkommensteuer bezahlen.
Mit diesen finanziellen Mitteln erfüllt die Kirche ihre vielfältigen Aufgaben:
z.B. Gottesdienste, Seelsorge, Verkündigung, Kindergärten, diakonische Einrichtungen, Beratungsstellen, Musik- und Kulturangebote.

Austritt
Sie möchten aus der Evangelischen Kirche austreten? Der Austritt muss persönlich bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung, in der Regel beim Standesamt oder Bürgeramt, erklärt werden.
Sie benötigen für den Austritt einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit letzter Meldebescheinigung. Wenn möglich sollten der Taufort und das Taufdatum angegeben werden.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie vorher das Gespräch mit uns suchen!