Formulare:
Kircheneintritt
Aufnahmebestätigung
Schriftliche Erklärung
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Dann rufen Sie an oder schicken Sie eine eMail

Kircheneintritt

Herzlich willkommen in der Evangelischen Kirche!
Schön, dass Sie sich für unsere Kirche interessieren.

 

Kircheneintrittsstelle – AKTUELL:

ABSATZ

Eintritt in der Kirchengemeinde vor Ort:

Hier können Sie sich jederzeit an die Pfarrerinnen und Pfarrer der Gemeinden vor Ort wenden und Näheres absprechen.

Mobile/Stationäre Eintrittsstellen – gemeindeunabhängig

Derzeit erreichen Sie unsere Kircheneintrittsstelle im Haus der Kirche in Altenkirchen am einfachsten über eine telefonische Voranmeldung.

Bitte wenden Sie sich an die Superintendentur des Kirchenkreises : 02681 – 80 08 35

 

Hier können für Sie Termine zu passenden Zeiten für Sie vereinbart werden!

 

 

Im Oberkreis:

Hier können Sie jeden Freitag – 16-18 Uhr – in einem persönlichen Gespräch mit einer Pfarrerin/einem Pfarrer ihren Eintrittswunsch in die Tat umsetzen.
Bitte wenden Sie sich zur Absprache Termin/Ort telefonisch an unsere Eintrittsstelle.
Freigeschaltet ist das Telefon jeweils freitags von 16-18 Uhr, ansonsten hinterlassen Sie bitte ihre Rufnummer und Sie werden zurückgerufen.

Weiterhelfen kann Ihnen außerdem jederzeit zu den Bürozeiten die Superintendentur unseres Kirchenkreises 02681/80 08 35.

 

 

Wir laden Sie ein,

neue Erfahrungen zu machen mit der Kirche, mit Gemeinde, mit dem Glauben, nicht zuletzt mit Gott – auch und gerade dann, wenn Sie Kirche in der Vergangenheit vor allem aus der Ferne erlebt haben.

Treten Sie ein,

und werden Sie (wieder) ein Mitglied unserer evangelischen Kirche, in einer unserer Gemeinden.

 

Folgende Unterlagen

bringen Sie bitte, falls vorhanden, mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Taufurkunde oder Bescheinigung darüber
  • Austrittsbescheinigung vom Amtsgericht

Als Mitglied der evangelischen Kirche

  • dürfen Sie Patin oder Pate werden.
  • können Sie an den Wahlen zum Presbyterium, der Gemeindeleitung, und an Gemeindeversammlungen teilnehmen.
  • haben Sie Anspruch auf seelsorgliche Begleitung sowie auf die kirchlichen Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung.
  • stärken Sie die vielfältigen Angebote von der Jugendarbeit bis zur Seniorenarbeit sowie die diakonischen Einrichtungen wie Kindergärten, Beratungsstellen und Seniorenzentren.

 

Kirchensteuer

zahlen Sie als Mitglied der Kirche, sofern Sie Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlen.
Mit diesen finanziellen Mitteln erfüllt die Kirche ihre vielfältigen Aufgaben:
Gottesdienste, Seelsorge, Verkündigung, Kindergärten, diakonische Einrichtungen, Beratungsstellen, Musik- und Kulturangebote.

 

Sie haben noch weitere Fragen?

Hier bekommen Sie Antworten!