Medienrecht

Was darf ich wie veröffentlichen?

Kirchengemeinden sind auf Öffentlichkeit angewiesen. Nicht nur das Evangelium will in alle Welt getragen werden, sondern auch die Menschen und Aktivitäten drumherum.

Damit die Freude an den Berichten aus dem gemeindlichen Leben auch lange anhält, gibt es einiges zu beachten.

Wichtige Informationen dazu finden Sie unter folgenden Links:

Datenschutz (BDSG – kirchliche Besonderheiten)

Urheberrechtsgesetz (UrhG)

Kunsturheberrechtsgesetz (KunstUrhG)
hier besonders § 22 „Recht am eigenen Bild“

Ein umfangreiches Werk über können Sie sich kostenlos an der Universität Münster herunterladen (Stand Feb. 2010)