In vier Gemeinden wird gewählt

Am kommenden Sonntag, 1. März,  ist wieder Wahltag: „Gemeinde mit mir“ ist Thema der diesjährigen Presbyteriumswahlen in der EKiR. Alle vier Jahre werden die Leitungsgremien der Evangelischen Kirchengemeinden neu gewählt. Doch nur in vier der neuerdings nur noch 15 Evangelischen Kirchengemeinden im Kirchenkreis (seit 1. Januar sind die beiden ehemaligen Gemeinden Mehren und Schöneberg zur „Auferstehungsgemeinde Mehren-Schöneberg“ vereint) können Gemeindeglieder ihre Leitung noch per Wahl neu bestimmen.

Wahlen wird es am Sonntag in Birnbach, Kirchen (ohne Wehbach), Mehren-Schönberg und Wissen geben. Nur in diesen vier Gemeinden gibt es mehr Kandidaten als Presbyteriumsstellen zu besetzen sind. Während die Kirchengemeinden Kirchen, Mehren-Schöneberg und Wissen auf eine allgemeine Briefwahl setzen, wollen die Birnbacher ihre Gemeinde vorrangig an die Urne holen und öffnen nach dem Sonntags-Gottesdienst am 1. März (von 11 bis 13 Uhr) in der Birnbacher Kirche ihr Wahllokal. Briefwahl-Unterlagen kamen in Birnbach aber auf Aufforderung ins Haus.

Mehr als 140 Stellen (neben den Presbyteriumsmitgliedern gibt es zusätzlich noch gewählte Mitglieder im Gremium, die aus den Reihen der Mitarbeiterschaft kommen) sind im Kirchenkreis Altenkirchen insgesamt zu besetzen. Etliche weniger als noch bei den Wahlen 2016. 12 Gemeinden haben im Vorfeld der Wahlen 2020 die Zahl ihrer Presbyteriumsstellen reduziert und an die aktuellen Gemeindeglieder angepasst.

Trotzdem werden auch nach dem Wahltag vier Gemeinden (Betzdorf, Daaden, für Kirchen – im Wahlbezirk Wehbach und Hilgenroth) Leerplätze in ihren neuen Presbyterien haben: Es fanden sich nicht genügend Kandidatinnen und Kandidaten.

In den anderen acht Gemeinden gab es im Vorfeld (dazu gehörte auch eine Gemeindeversammlung bei der noch Kandidatinnen und Kandidaten benannt werden konnten) genau so viele Interessierte wie Presbyteriumsstellen. Die gelten dann – nach der kirchlichen Wahlordnung als gewählt.

Bisherige Wahlordnung wird hinterfragt

Die mit der Kandidatenaufstellung quasi abgeschlossenen (Nicht)-Wahlen, die sich immer mehr häufen, bekümmern auch die Kirchenleitenden. Bei der Landessynode im Januar stellte Präses Manfred Rekowski angesichts der Tatsache, dass in deutlich weniger als der Hälfte aller Gemeinden überhaupt noch gewählt wird, kritische Anfragen an die bisherige Praxis der Presbyteriumswahlen.

Die hohe Zahl der Gemeinden in der Evangelischen Kirche im Rheinland in denen nicht mehr gewählt werde wird, weil keine ausreichende Anzahl an Kandidierenden gefunden worden sei (der Kirchenkreis Altenkirchen liegt hier im Trend), stelle die Frage der Legitimation.

Rekowski:“ Es gibt vielerorts keine ausreichende Zahl von Kandidierenden, um eine Wahl als ‚Aus-Wahl‘ durchführen zu können. Das bedeutet, es wird eine Fülle von Leitungsorganen geben, die ohne eine transparente Form der Legitimation durch die Gemeinde die Aufgabe der Gemeindeleitung übernehme. Dies halte ich für eine presbyterial-synodale Kirche für sehr problematisch!“ Es geht dem Präses darum, „dass die zur Übernahme eines Leitungsamtes bereiten Personen ein Mandat der (aktiven) Gemeinde erhalten!“

Mit Presbyteriumswahlen beginnt „Wahlmarathon“ auf allen Ebenen

Die Presbyteriumswahlen in den Gemeinden am 1. März sind Auftakt für die Besetzung der kirchlichen Leitungsgremien auf den synodalen Ebenen: Aus dem Kreise der Presbyter*innen werden die neuen Abgeordneten zur Kreissynode gewählt. Die neue Kreissynode wählt (im Juni) die Angeordneten zur Landessynode und (im November) die Hälfte ihres Leitungsorganes (Kreissynodalvorstand), ihre Fachausschüsse und deren Vorsitzenden und die Beauftragten für die einzelnen Arbeitsfelder. Diese neuen Gremien sind dann gefragt darüber nachzudenken und auch zu entscheiden, wie in künftigen Jahren eine Gremienbesetzung stattfinden kann, die dem presbyterial-synodalen Geist entsprechen. Auch das Thema „Altersgrenzen“ wird die heimischen Entscheider berühren.

Wählbar von 18 bis 75

Wählbar sind aktuell alle evangelischen Gemeindemitglieder ab 18 Jahren, wahlberechtigt jedes konfirmierte Gemeindemitglied. Die Altersgrenze für das kirchliche Ehrenamt liegt bei 75 Jahren. Ab den Presbyteriumswahlen 2016 galt, dass Presbyter*Innen nicht mehr (wie vorher) ab ihrem 75. Geburtstag das Gremium verlassen mussten. Neu galt nun, dass das Mandat für die gesamte Wahlperiode gültig war.

Unter dem Stichwort „Partizipation“ stellte Präses Rekowski jüngst bei der Landessynode aber auch die Altersgrenze von 75 Jahren für das Presbyteramt in Frage. „Dass Menschen im Lebensalter von über 75 Jahren, die sich in anderen Lebensbereichen nahezu überall ohne Altersgrenze einbringen können, ausgerechnet in der Kirche von der Mitwirkung an der Leitungsverantwortung grundsätzlich ausgeschlossen werden, leuchtet mir nicht ein“, sagte der Präses. (PES/ekir.de)

Aufgaben der Presbyterien

Aufgrund des basisdemokratischen Aufbaus der Evangelischen Kirche im Rheinland hat die Arbeit im Presbyterium einen hohen Stellenwert. So wählt es zum Beispiel den Pfarrer oder die Pfarrerin, entscheidet unter anderem über die Konzeption der gemeindlichen Aufgaben, die Einstellung von Mitarbeitenden und die Verwendung der Kirchensteuermittel.

In den nächsten Tagen erhalten die Wahlberechtigten in den vier Gemeinden in denen gewählt wird die entsprechenden Unterlagen per Post. Fragen zur Presbyteriumswahl können in den beteiligten Kirchengemeinden   (oder in der Superintendentur des Kirchenkreises (02681/80 08 36) gestellt werden.

Im Kirchenkreis Altenkirchen gab es früher rege Beteiligung bei den Presbyteriumswahlen: Hier Archivaufnahmen von früheren Presbyteriumswahlen (links: Altenkirchen/rechts: Birnbach). Wie bei dem alten Archivbild wird aber auch in diesem Jahr die Birnbacher Kirche am 1. März (11-13 Uhr) wieder zum Wahllokal. 

Rückblicke

In früheren Jahren gab es im Kirchenkreis meist eine hohe Beteiligung an den Presbyteriumswahlen. Da wo gewählt wurde – es gab schon immer Gemeinden, die in bestimmten Wahljahren nur so viele Kandidat*innen hatten, wie gebraucht wurden – gab es sogar „Rekordverdächtiges“.

Rege Wahlbeteiligung, ein sehr hoher Briefwahlanteil, mancherorts sogar rekordverdächtig: So sah die Bilanz der Presbyteriumswahlen in 2008 aus. Die Kirchengemeinde Mehren schaffte es dabei mit rund 48,4 Prozent Wahlbeteiligung sogar im landeskirchlichen Vergleich ganz nach vorne aufs „Siegertreppchen“. In der Evangelischen Kirche im Rheinland gab es damals eine durchschnittliche Wahlbeteiligung von 12,6 Prozent (eine Steigerung gegenüber 2004 um rund 2 %). Im Kreis Altenkirchen lag die Wahlbeteiligung 2008 im Schnitt bei 22,25 Prozent (2004: 13,6%). Grund dafür war auch ein hoher Briefwahlanteil.

„Aufgekreuzt“ war 2016 das Motto der Wahlen zu den Presbyterien. „Angekreuzt“ haben damals mehr als 2400 Wahlberechtigten (16 000 waren insgesamt aufgerufen) im Kirchenkreis auf unterschiedliche Art und Weise. Spitzenreiter bei der Wahlbeteiligung war die Kirchengemeinde Schöneberg. Hier gingen 333 Wähler an die Urne, das entspricht einer Wahlbeteiligung von 43,6 Prozent und lag auch landeskirchenweit wieder im Spitzenfeld.

Gut lief es 2016 auch in den anderen Gemeinden, die generell Briefwahl anboten: Flammersfeld (knapp 38 %), Gebhardshain (15,1%) und Kirchen (22,3%)  Rund 97 Prozent der WählerInnen haben2016 in diesen vier „Briefwahl-Gemeinden“ die Stimmzettel im Vorfeld ausgefüllt,  konnten aber auch noch am Wahlsonntag ihre Stimmzettel in die bereitstehenden Urnen werfen.
Rege genutzt wurde eine zusätzliche Briefwahlmöglichkeit in Altenkirchen und Betzdorf, hier stand aber der „normale“ Urnengang im Fokus. In Altenkirchen wählten 10,7 Prozent der Gemeindeglieder insgesamt (knapp ein Drittel davon per Brief), in Betzdorf waren unter den 299 Wählern (9,4%) 91 Briefwähler. (Quelle: Archiv/www.kirchenkreis-altenkirchen).