Presbyteriumswahlen im Kirchenkreis

Am 18. Februar fanden im Evangelischen Kirchenkreis Altenkirchen – wie in der gesamten Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) – Presbyteriumswahlen statt. In zwei von insgesamt 14 Gemeinden fanden tatsächliche Wahlen statt, wobei die Wahlbeteiligung bei 8,6% lag. In fast allen übrigen Gemeinden entsprach die Zahl der Kandidierenden den Plätzen im Presbyterium oder lag darunter. In diesen Fällen gelten die Kandidierenden gemäß dem Presbyteriumswahlgesetz als gewählt, wenn der Kreissynodalvorstand (KSV) den Wahltermin nicht verschiebt.
Für die Kirchengemeinde Gebhardshain hat der KSV beschlossen, die Wahl anzuhalten und zu verschieben. Während dieser Zeit bleibt der amtierende Bevollmächtigtenausschuss im Amt.
Insgesamt gab es 132 zu besetzende Stellen im Kirchenkreis, davon sind 119 entweder gewählt oder als gewählt erklärt worden: 72 Frauen und 47 Männer. Nach der Wahl gestalten nun 103 amtierende Presbyterinnen und Presbyter sowie 16 gewählte Mitarbeitende die Arbeit in den Gemeinden des Kirchenkreises. Die offizielle Einführung findet nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Einspruchsfrist entweder am 10. oder am 17. März statt.

Mehrheit der Wählerinnen und Wähler der EKiR stimmt online ab
Erstmals hatten die Gemeinden der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) in diesem Jahr auch die Möglichkeit, ein Online-Wahlverfahren anzubieten. Allein dieses Angebot erzielte eine Wahlbeteiligung von 6,4 Prozent, wurde also von mehr als der Hälfte der wählenden Gemeindemitglieder genutzt.

EKiR-weit starten mehr als 5.700 Presbyteriumsmitglieder in eine neue Amtszeit
Nicht in allen der 605 rheinischen Gemeinden konnte auch im Sinne einer Auswahl gewählt werden. In rund 80 Prozent der Gemeinden entsprach die Zahl der Kandidierenden den Plätzen im Presbyterium oder lag darunter. In diesen Fällen gelten die Kandidierenden gemäß dem Presbyteriumswahlgesetz als gewählt, wenn der Kreissynodalvorstand den Wahltermin nicht verschiebt. Insgesamt wurden 5.749 Presbyteriumsmitglieder erstmals oder wieder gewählt, darunter 640 Mitarbeitende. Die Wahl stand unter dem Motto „Ich steh zur Wahl – Ich geh zur Wahl“.

Stichwort: Presbyterium
Die Leitung einer Kirchengemeinde heißt in der Evangelischen Kirche im Rheinland Presbyterium. Ihm gehören neben den Pfarrer*innen die gewählten Presbyterinnen und Presbyter an. Diese Amtsbezeichnung leitet sich vom griechischen Wort für „Älteste“ ab. Wählen können alle Gemeindemitglieder, die konfirmiert sind; gewählt werden kann, wer mindestens 18 Jahre alt ist.