Neue Presbyterien können loslegen

Besondere Zeiten erfordern besondere Entscheidungen. Eigentlich hätten an den beiden kommenden Sonntagen in einem Gottesdienst alle am 1. März gewählten neuen Presbyterien eingeführt werden müssen um dann überhaupt „in Amt und Würden“ tätig werden zu dürfen. Nun wurden Regelungen gefunden, dass auch in „Corona-Schutzzeiten“ Kirchengemeinden Leitungsgremien haben und arbeitsfähig werden. Es darf auch auf „Distanz“ dieser formale Akt erledigt werden.

Im Allgemeinen fordert die Kirchenordnung ziemlich strenges Einhalten ihrer Regeln, wenn es um die Wahl und Legitimierung ihrer Leitungsgremien geht. Schon lange vor dem Wahltag am 1. März – hier wurden die neuen Presbyterien gewählt – musste u.a. auch festgelegt werden, wann der offizielle Gottesdienst mit der Einführung der neuen Presbyterien sein sollte. In diesen Gottesdiensten – sie waren auf den 22. oder den 29. März festgelegt – sollten dann die neuen Leitungsmenschen ihr Gelöbnis vor der Gemeinde ablegen.

Da es nun aufgrund der Schutz-Situation keine Gottesdienste geben darf und man selbst auf Versammlungen von kleineren Gruppen verzichtet will, hat die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche im Rheinland eine Lösung gefunden, sicherzustellen, dass die Leitungsgremien der 668 Kirchengemeinden zwischen Emmerich und Saarbrücken ihre Funktion ausüben können. Im Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Altenkirchen wurde diese Lösung nun beschlossen und so können bis zum 29. März die neugewählten Presbyterinnen und Presbyter der 15 Kirchengemeinden im Kreis Altenkirchen ihr Gelöbnis nun auf schriftlichen Weg, oder sogar per Telefon und mittels Email ablegen.

Damit ist der Weg frei, dass zumindest auf der Leitungsebene der Gemeinden weitergearbeitet werden kann. Denn wie alle Entscheidungsträger sind auch die kirchlich Aktiven aktuell besonders gefordert. Gilt es doch in vielerlei Hinsicht zu agieren: Seelsorge sichern, (neue) diakonische Aufgaben anpacken und gemeindliches Miteinander in neuen Formen zu praktizieren.

Konfirmationen zu verschieben ist derzeit eine der Aufgaben der Gemeinden und am naheliegendsten: Wie können unter den derzeitigen Bedingungen die Karfreitags- und Ostergottesdienste in „neue Formen“ gegossen werden? Schließlich ist – das geht im besser „vermarkteten“ Weihnachtstrubel oftmals unter – das Osterfest ist das älteste und wichtigste Fest der Christenheit. Nach der Passionszeit feiern Christen die Auferstehung Jesu Christi und den Sieg des Lebens über den Tod.

Auch angesichts der aktuell nur unter erschwerten Möglichkeiten stattfindenden Beerdigungen – im Freien und in kleinstem Kreis – soll in den Kirchengemeinden überlegt werden, wie man mit allen, die jetzt nicht an Bestattungen teilnehmen können, später im Jahr noch einmal einen Gottesdienst gefeiert werden kann – z.B. auch in der Form, wie am Ewigkeitssonntag an Verstorbene erinnert wird. PES.

Am 1. März wählten die heimischen Evangelischen Kirchengemeinden – wie hier in Birnbach – die neuen Presbyterien, die Leitungsgremien ihrer Gemeinde. Damit die „Neuen“ auch ihren Dienst aufnehmen können, sind gewisse Kirchengesetze zu achten. Hier hat man nun kreative Lösungen gefunden, damit die Presbyteriumsmitglieder ohne „körperliche Nähe“ ihre Gelöbnisse abgeben können und auch ohne die derzeit nicht möglichen Gottesdienste ihr Amt antreten können. Archivbild: Petra Stroh/KK-Altenkirchen.

 

 

Stichwort: Presbyterien

PresbyterInnen bestimmen gemeinsam mit den PfarrerInnen die Prioritäten und Aufgaben der Kirchengemeinde, sie entscheiden über die Finanzen und das Personal. So gibt das Presbyterium seiner Gemeinde Gesicht – auch in geistlicher Hinsicht. Beispielsweise entscheidet das Presbyterium über die Gottesdienstordnung seiner Gemeinde. Das Presbyterium ist kein Aufsichtsrat oder Kuratorium, sondern ein Leitungsgremium. Seine Entscheidungen orientiert es immer auch an geistlichen Kriterien.