Kreissynode am 15. Januar

Pandemiebedingt mal wieder nur als Videokonferenz tagt am Samstag, 15. Januar, die Synode des Evangelischen Kirchenkreises Altenkirchen. Die ursprünglich für November in Altenkirchen geplante Herbstsynode in Altenkirchen war wegen der Pandemie-Entwicklung kurzfristig abgesagt worden (um jegliche Gesundheitsgefährdung auszuschließen) und stattdessen die Videotagung für Januar vereinbart.

So kommt es, dass sich die im Februar 2020 nach den damaligen Presbyteriumswahlen gewählten (neuen) Abgeordneten wieder nicht persönlich treffen und kennenlernen können. Gemeinsam werden die rund 70 Abgeordneten (neben den Gemeinden kommen sie auch aus dem Kirchenkreis, seinen Ausschüssen und Arbeitsgebieten) nun per Bildschirmaussprache und „Knopfdruck“ ihre Beschlüsse fassen. Dabei geht es u.a. um Entscheidungen wie die Übertragung der Kita-Trägerschaften auf den Kirchenkreis, die Haushaltsberatungen und Nachwahlen zu Ausschüssen.

Berichte liegen zur Aussprache vor

Was bewegte die Kirchengemeinden und Menschen im Vorjahr? Wie will man sich für ein erneutes Pandemie-Jahr aufstellen? In ihren Berichten haben die Gemeinden, Einrichtungen und Arbeitsbereichen hierzu einiges schriftlich zusammengetragen. Ebenso Superintendentin Andrea Aufderheide (links) in ihrem Jahresbericht. Hier blickt sie auf die Herausforderungen durch Corona und Klimawandel, geht darauf ein, was die Partnerschaften nach Brandenburg und auch im fernen Muku im Kongo ausmachen; was der Kirchenkreis im Umgang mit sexualisierter Gewalt anpackt und wie verstärkt „Seelsorge im Ehrenamt“ gefördert wird.

In 2021 gab es Personalveränderungen – u.a. kamen ein neue Pfarrerin Sabine Keim nach Kirchen-Freusburg, Pfarrer Karsten Matthis nach Flammersfeld und Pfarrer Martin Weber zum Probedienst nach Wissen. Einige „altgediente“ Pfarrpersonen gingen in den Ruhestand. So kommt es immer wieder zu Veränderungen, auf die die leitende Geistliche des Kirchenkreises ebenso einging wie auf Geplantes für das neue Jahr. So will man – wenn es die Pandemie zulässt- im Sommer eine Sondersynode zum Therma „Partizipation“ veranstalten und dabei gut auf die Bedürfnisse der nachrückenden Generation hören.

Blick ins neue Jahr

Nach mehr als 25 Jahren soll es im Kirchenkreis Altenkirchen im Herbst 2022 auch wieder eine Visitation durch die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche im Rheinland geben. Im September wollen sich Präses Dr. Thorsten Latzel und die anderen haupt- und nebenamtlichen Mitglieder der rheinischen Kirchenleitung hier vor Ort informieren und die Besonderheiten und Herausforderungen der Arbeit kennenlernen. PES

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oben: Schon die Kreissynode des Vorjahres tagte pandemiebedingt per Videoschalte. Fotos: KK-Archiv/Stroh

 

Kollekte für Flutopfer nun online

Da langfristig geplant war die Kollekte des Synodengottesdienstes für den kirchlich-diakonischen Hilfsfond für die Flutopfer in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zu verwenden, wurde die Spendenmöglichkeiten aktuell online eröffnet.
Der KSV dazu: „In den Flutgebieten sind die psychischen und auch materiellen Folgen noch immer groß. Jede kleine und große Unterstützung ist ein Zeichen der Solidarität und des geschwisterlichen Zusammenstehens. Ganz herzlichen Dank für jede Gabe!“

Wer den Hilfsfond unterstützen will, kann dies auf folgendem Konto tun:

IBAN: DE94 5735 1030 0000 0021 70

Verwendungzweck: Spende Synode Januar 2022

 

STICHWORT: Evangelischer Kirchenkreis Altenkirchen

Rund 36 000 Mitglieder hat der Evangelische Kirchenkreis Altenkirchen. Sie gehören zu den 14 Kirchengemeinden (seit 1.1.2022 gibt es nach der Fusion der Kirchengemeinden Kirchen und Freusburg nur noch 14 Gemeinden). Die Kreissynode mit ihren rund 70 Mitgliedern ist das Leitungsorgan des Kirchenkreises. Die Synode tagt in der Regel ein- bis zweimal im Jahr. In den Phasen, in denen die Synode nicht tagt, trägt der von der Synode gewählte Kreissynodalvorstand (sieben Mitglieder – davon vier Synodalälteste und drei Theologen, darunter die Superintendentin und ihre beiden Stellvertreter) die Verantwortung. Haushalts- und Personalentscheidungen obliegen der Kreissynode ebenso wie Grundsatzbeschlüsse zu theologischen, organisatorischen und gesellschaftlichen Fragen.

Alle vier Jahre wählen die Gemeinden neue Presbyterien. Aus diesen Presbyterien kommen die Kreissynodalen, die wiederum die Gremien auf Kirchenkreis- und Landessynoden mitbestimmen.