Kirchenkreis startet bei der Hochzeitsmesse in Altenkirchen Januar 2017

Cartoon HOchzeitsglocken

Quelle: ekir.de/Michael Hüter

Informationen rund um
die kirchliche Trauung

Kirchenkreisteam bei der Hochzeitsmesse in Altenkirchen dabei

Menschen, die sich das Ja-Wort geben wollen, haben eine Menge Fragen. Insbesondere auch, was die kirchliche Trauung angeht. Deshalb ist ein Team des Kirchenkreises auch wieder bei der Altenkirchener Hochzeitsmesse am Sonntag, 5. Februar (11-18 Uhr) auf der Glockenspitze dabei.
Hier können Sie Ihre Fragen stellen, sei es zu dem Ablauf der kirchlichen Trauung, zur Organisation der kirchlichen Trauung, zu Trausprüchen und vielem mehr. Wir freuen uns auf Sie!

Nachfolgend ein paar Einblicke, Zahlen und hinweise rund um das Thema „Kirchliche Trauung“, die von der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) zusammengestellt wurden:

Häufige Fragen rund um die Trauung

Kann das Brautpaar eine Pfarrerin, einen Pfarrer für seine Trauung selbst aussuchen?
Ja, das ist möglich. Für eine Trauung ist zwar in der Regel die Pfarrerin oder der Pfarrer der Kirchengemeinde zuständig, zu der die Ehefrau, der Ehemann oder die Eltern gehören oder wo das Paar nach der Eheschließung wohnen wird. Doch die Ehepartner können auch einen anderen Pfarrer oder eine Pfarrerin bitten, sie zu trauen. Dann ist ein sogenannter Abmeldeschein (Dimissoriale) des zuständigen Gemeindepfarramts erforderlich.

Können Paare, die bereits einmal kirchlich verheiratet waren, sich in zweiter Ehe nochmals trauen lassen?
Ja, das ist möglich. In der evangelischen Kirche steht der Trauung geschiedener Partner nichts entgegen. Ein Kernstück des evangelischen Glaubens ist die Lehre von der Rechtfertigung. Sie besagt, dass der Mensch mit all seinen Schwächen und auch in allem, was ihm misslingt, von Gott angenommen und geliebt ist. Deshalb wird das Scheitern einer Ehe nicht bewertet. Auch bei der zweiten Trauung bitten die Partner um Gottes Segen für ihren gemeinsamen Lebensweg.

Ist eine Trauung möglich, wenn ein Partner katholisch ist?
Ja. In der rheinischen Kirche ist es erforderlich, dass einer der Ehepartner Mitglied der evangelischen Kirche ist und eine standesamtlich gültige Ehe geschlossen wurde. Dann kann eine evangelische Trauung stattfinden. Gehört die Partnerin oder der Partner der katholischen Kirche an, so kann der Gottesdienst als evangelische Trauung unter Mitwirkung eines katholischen Geistlichen gefeiert werden – oder umgekehrt. Die Trauung des gemischt-konfessionellen Paares wird dann entweder nach dem evangelischen oder nach dem katholischen Ritus und Rechtsverständnis vollzogen. Aus evangelischer Sicht ist die Trauung eine Segenshandlung, aus katholischer Sicht ist sie ein Rechtsakt. Eine „ökumenische Trauung“, die sowohl evangelisch wie katholisch ist, gibt es nicht.

Ist eine Trauung auch möglich, wenn ein Partner nicht Mitglied einer christlichen Kirche oder konfessionslos ist?
Ja, das ist möglich. Für Trauwünsche von gemischt-religiösen Paaren sind evangelische Pfarrerinnen und Pfarrer offen. In der Evangelischen Kirche im Rheinland reicht es aus, wenn derjenige Ehepartner, der Mitglied der evangelischen Kirche ist, eine Trauung wünscht. Konfessionslose oder Nichtchristen müssen nach der Kirchenordnung das christliche Verständnis des Partners von der Ehe achten und sich im Traugespräch dazu bereit erklären. Aber es werden ihnen keine religiösen Erklärungen abverlangt, die ihrer Überzeugung widersprechen.

Welche Unterlagen sind für die kirchliche Trauung nötig?
Nach der rheinischen Kirchenordnung muss die Trauung unter Vorlage der Taufbescheinigungen der Ehepartner mindestens vierzehn Tage zuvor bei der zuständigen Pfarrerin oder dem zuständigen Pfarrer erbeten werden. Es empfiehlt sich jedoch, den Trautermin frühzeitig anzumelden, damit sie ihren Wunschtermin erhalten. Vor der Trauung muss auch die Heiratsurkunde des Standesamtes vorgelegt werden. Denn für die evangelische Kirche ist die standesamtliche Eheschließung auch kirchenrechtlich verbindlich. Erst wenn ein Paar standesamtlich verheiratet ist, kann es kirchlich getraut werden. Die kirchliche Trauung wird in das Kirchenbuch der Gemeinde eingetragen. Die Ehepartner erhalten eine amtliche Bescheinigung über die Trauung von der Kirchengemeinde.

Braucht ein Paar für die kirchliche Trauung Trauzeugen?
Nein, nach evangelischem Verständnis bezeugt die versammelte Gemeinde, die dem Gottesdienst aus Anlass der Eheschließung beiwohnt, das Eheversprechen.

Kostet eine kirchliche Trauung Geld?

In der Regel ist der Traugottesdienst in der Kirchengemeinde des Brautpaars kostenlos. Ob eine Kirchengemeinde eine Gebühr erhebt, entscheidet das Presbyterium. Wenn Paare nicht in ihrer Kirchengemeinde heiraten, sondern eine andere Kirche wählen, können für die Trauung Kosten entstehen. Fragen dazu beantwortet die zuständige Pfarrerin, der zuständige Pfarrer.

Kann das Brautpaar eigene Musik für den Traugottesdienst auswählen?
Die musikalische Gestaltung des Traugottesdienstes können Hochzeitspaare mit der Pfarrerin, dem Pfarrer im Traugespräch und in Abstimmung mit dem Kantor festlegen. Sie können sich die Kirchenlieder, die im Gottesdienst gesungen werden sollen, frei aussuchen. Auch ein besonderes Lied oder Musikstück kann im Gottesdienst vorgetragen werden. Das muss nicht unbedingt ein Kirchenlied sein.

Kann die Trauung statt in einer Kirche auch an einem anderen Ort stattfinden? Ja, das ist in Ausnahmefällen möglich. Nach der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland findet die kirchliche Trauung in der Regel „in einer öffentlich zugänglichen christlichen Gottesdienststätte“ statt. Das Presbyterium kann aber einer Ausnahme zustimmen. Kann das Brautpaar selbst bestimmen, wofür die Kollekte beim Traugottesdienst verwendet wird? In vielen Kirchengemeinden ist das möglich. Pfarrerinnen und Pfarrer geben darüber Auskunft. (EKiR)

Hochzeit 6

Quelle:ekir.de/Anna Siggelkow

Es wird seltener, später und multi-religiöser geheiratet

Was der Blick in die Statistik über die Heirats-Gewohnheiten und ihre Veränderungen mitteilt

Geheiratet wird nicht mehr so häufig
400.115 Paare gaben sich 2015 nach Angaben des Statistischen Bundesamts vor deutschen Standesämtern das Ja-Wort. Dreißig Jahre früher, 1985, waren es noch rund 496.000 Paare.

Geheiratet wird nicht mehr so häufig.
Das zeigt die Zahl der Eheschließungen pro 1000 Einwohner. Sie ging von 11 im Jahr 1950 über 6,4 im Jahr 1985 auf 4,9 im Jahr 2015 zurück.

Das Heiratsalter ist gestiegen
Wer sich zum Ja-Wort entschließt, ist heute längst kein Teenager mehr. Geheiratet wird offenbar erst, wenn Schule und Ausbildung abgeschlossen sind. Männer sind im Durchschnitt 33,7 Jahre alt, wenn sie vor den Altar treten, Frauen 31 Jahre (Stand 2014).

Das Ja in der Kirche wird seltener gesprochen
Nur noch rund jede fünfte standesamtliche Ehe mit mindestens einem evangelischen Partner, die im Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland geschlossen wurde (22,7 Prozent), wird auch unter den kirchlichen Segen gestellt. 2012 ließen sich dort von insgesamt 21.485 Brautpaaren nur noch 4886 auch kirchlich trauen. 1990 waren es bei 35.647 standesamtlichen Eheschließungen noch 11.637 Trauungen gewesen, das entsprach einer Trauquote von knapp 33 Prozent. 2015 gaben sich noch 4245 Paare aus dem Gebiet der rheinischen Kirche das Ja-Wort vor dem Altar einer evangelischen Kirche.

Gemischt-religiöse Ehen nehmen zu
Ein Partner, der einer anderen Religion angehört, ist heute kein Heiratshindernis mehr für evangelische Christinnen und Christen. In den 1960er Jahren war das noch anders. Damals gehörten bei rund zwei Dritteln der Brautpaare, die evangelisch getraut wurden, beide Partner der evangelischen Kirche an. 2015 waren es noch 40,7 Prozent. Inzwischen schließen immer mehr Partner mit verschiedenen Religionen den Bund fürs Leben. Seit 1990 hat sich die Zahl der Ehen mit konfessionslosen oder anders-religiösen Partnern in der evangelischen Kirche im Rheinland mehr als verdoppelt, von 325 Trauungen auf 720 Trauungen im Jahr 2014. Das sind 16 Prozent aller Trauungen.

Evangelisch-katholische Paare sind Normalität
Auch Konfessionsgrenzen trennen nicht mehr. Die Zahl der Ehepaare mit einem evangelischen und einem katholischen Partner, die sich 2015 in der rheinischen Kirche trauen ließen, liegt mit 40,5 Prozent fast gleichauf mit den rein evangelischen Paaren mit 40,7 Prozent. Besonders viele „ökumenische“ Hochzeiten gibt es im Saarland, hier gehörten 2014 rund sechs von zehn Paaren (62,1 Prozent) verschiedenen Konfessionen an.


Mehr gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften verpartnern sich

Die Zahl der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften, die ihre Partnerschaft offen leben, ist von 63.000 in 2010 auf 94.000 in 2015 gestiegen, errechnete das statistische Bundesamt. Fast die Hälfte der Paare (43.000 oder 46 Prozent) ging 2015 auch eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein. Zahlen zu kirchlichen Trauungen Eingetragener Lebenspartnerschaften in der Evangelischen Kirche im Rheinland liegen noch nicht vor.

Die Heiratslust ist am größten – im August
Nicht nur im Wonnemonat Mai herrscht vor den Standesbeamtinnen und -beamten Hochkonjunktur, sondern auch im August. 2015 traten 53.400 Paare im Mai in den Ehestand, rund 52.000 gaben sich im August das Ja-Wort. 2013 und 2014 führte der August die Liste der beliebtesten Hochzeitsmonate an. Gern geheiratet wird auch im Juni und Juli. Die wenigsten Brautpaare geben sich im Januar das Ja-Wort.

Wie lange die Ehe hält
Bis das der Tod Euch scheidet? So lange halten viele Ehen nicht. 2014 wurde mehr als jede dritte Ehe geschieden, ermittelte das Statistische Bundesamt. Die Scheidungszahlen gehen jedoch seit 2012 leicht zurück – von 9,8 je 1000 Eheschließungen auf 9,2 Scheidungen je 1000 Eheschließungen in 2014. Den Scheidungsantrag stellen öfter die Ehefrauen. Und nicht das „verflixte siebte Jahr“ war der häufigste Zeitpunkt, an dem der Bund fürs Leben zerbrach (23,5 je 1000 Ehen). Die meisten Paare ließen sich nach 16 bis 20 Ehejahren scheiden (56,2 je 1000 Ehen). (EKiR)

HOchzeitsmesse

Ein Team des Kirchenkreises bei der Hochzeitsmesse. Archivfoto: Petra Stroh